Unsere Empfehlungen

Anpassung der Mittel für die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Steigerung des Anteils klimaneutraler Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme für die Wärmeversorgung von Städten ist eine der wichtigsten Stellschrauben bei der CO2-Reduktion. Das hierfür vorgesehene Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW) soll die Wärmewende voranbringen und auch die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbarer, treibhausgasneutral erzeugter Biomasse fördern. Die geplante Förderung von 681 MW Euro jährlich ist jedoch deutlich zu gering, um die Wärmewende zügig umzusetzen. Diese sollte auf 2000 MW jährlich erhöht werden. (Zum Vergleich: die Bundesförderung effiziente Gebäude ist 2021um 5 Mrd. Euro aufgestockt worden.) Zudem ist im BEW die gegebenenfalls noch benötigte Betriebskostenförderung für holzbasierte Biomasse-Kraftwerke nicht vorgesehen. Das BEW wird insgesamt der Bedeutung von Förderprogrammen für Fernwärmebetreiber bei der Umrüstung auf erneuerbare Energien und somit u.a. Biomasse, wie sie Agora Energiewende in dem Impulspapier Regaining Europe’s Energy Sovereignty kürzlich betonte, nicht gerecht. Umfassende Förderprogramme, die auch nachhaltige Holzenergie berücksichtigen, sind aber notwendig um 100 % der Wärme bis 2040 aus erneuerbaren Energien zu beziehen.

Geplante Klimaschutzverträge für Industrie auf nachhaltige Holzenergie anwenden

Nachhaltige Holzenergie bedarf in einer Übergangszeit der Betriebskostenförderung, wie diese auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten praktiziert wird. In Anlehnung an existierende Mechanismen, die im Ausland bereits seit Jahren zur Förderung der Holzenergienutzug eingesetzt werden, bilden „Contracts for Difference“ (Differenzverträge) ein geeignetes Förderinstrument. Die Abhängigkeit vom CO2-Preis sorgt einerseits dafür, dass in Klimaneutralität investiert wird, andererseits wird eine Überförderung durch die Anpassung an die Marktgegebenheiten vermieden. Der Betreiber wird über die Dauer des Vertrags für die Differenz kompensiert, die der durchschnittliche Marktwert der Strom- und Wärmepreise unter der vereinbarten notwendigen Wirtschaftlichkeitsschwelle für die Anlage liegt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Betreiber, Mehreinnahmen oberhalb der Wirtschaftlichkeitsschwelle an den Vertragspartner zurückzuzahlen. Eine solche flexible Struktur minimiert die Förderzahlungen in Abhängigkeit von der Marktpreisentwicklung für Strom, der auch die CO2-Preisentwicklung abbildet.

Aufstockung der Mittel für die Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Holz kann industrielle Prozesswärme liefern, für den Ersatz von fossilen Energieträgern in der Produktion sorgen und ist als biogene Kohlenstoffquelle einsetzbar. Der Thinktank Agora Energiewende stellte fest, dass der Einsatz von Erdgas zur Erzeugung von Prozesswärme kurzfristig auch durch die Nutzung von Biomasse vermieden werden kann, und im Falle einer Verknappung von Erdgas der gezielte Einsatz von Biomasse in der Industrie wichtiger denn je sei. Daneben wies man daraufhin, dass Effizienzverbesserungen von bestehenden Biomasse-Anlagen eine Möglichkeit seien, um den Gasverbrauch kurzfristig senken zu können.Es ist hierzu jedoch keine Änderung des EEW geplant. Die Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft sieht Fördermittel für den Ersatz oder die Neuanschaffung wie von Biomasse-Anlagen zur Bereitstellung von Wärme vor. Es können pro Projekt maximal 15 Mio. Euro Fördermittel beantragt werden. Um die Dekarbonisierung der Industrie schneller voranzutreiben, sollten den Unternehmen kurzfristig weitere entsprechende Investitionszuschüsse bereitgestellt und die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ aufgestockt werden.

Die Nutzung von Biomasse im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG 2023) anreizen

Im Rahmen des nun verabschiedeten EEG 2023 wurde festgelegt, dass das Ausschreibungsvolumen von Biomasse degressiv verlaufen soll. Hierunter fällt feste Biomasse wie Holz sowie Biogas. Vor dem Hintergrund des Potenzials der nachhaltigen Holzenergie und der derzeitigen Lage der Energieversorgung sollten solche Hürden jedoch nicht aufgestellt, sondern vermieden werden. Erste Schritte hat das BMWK bereits entgegen den Regelungen des EEG 2023 unternommen. Im Rahmen des Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022 wurde angekündigt, dass „die Biogaserzeugung ausgeweitet werden [soll], indem unter anderem die vorgegebene jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt wird.“ Ähnliche Regelungen zur Biomasse sollten zugunsten der Nutzung von Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung ebenfalls aufgehoben werden.

Nachhaltige Holzenergie als Teil der kommunalen Wärmeplanung

Die Bundesregierung hat den Prozess zur Erarbeitung eines neuen Gesetzes im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Um die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen und dabei für kommunale Planungssicherheit jeweils und ein kohärentes Bild insgesamt zu sorgen, erkennt der Bund den Bedarf, vergleichbare und rechtlich verbindende Ergebnisse einzufordern. Der Bund sieht seine Rolle bei der kommunalen Wärmeplanung darin bestätigt, dass „überregionale Restriktionen zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise das insgesamt verfügbare Biomassepotenzial oder begrenzt zur Verfügung stehende Mengen klimaneutralen Wasserstoffs – Ressourcen, um die zudem mehrere Sektoren konkurrieren und verstärkt konkurrieren werden.“ Während des Konsultationsverfahrens werden verschiedene Strategien, so auch die Biomassestrategie berücksichtigt. Aus unserer Sicht sind ausreichend nachhaltige Holzpotenziale in Deutschland vorhanden, um auch zur Abdeckung der Wärmeversorgung in den Kommunen beizutragen. Hierbei sollten auch die Potenziale berücksichtigt werden, welche durch den existierenden internationalen Markt für Holzpellets und -briketts bereitgestellt werden können.

8 Argumente für Holzenergie