Uneingeschränkte Nutzung und Förderfähigkeit von Holzbiomasse in der Nationalen Biomassestrategie
Im September 2022 wurden die Eckpunkte veröffentlicht, welche die Grundlage für die bis Ende 2023 geplante Nationale Biomassestrategie (NABIS) bilden sollen. Federführend in diesem Prozess sind das BMWK, BMEL und BMUV. Aktuell sollen Positionierungen zum Einsatz von Holzbiomasse in verschiedenen Bereichen (Strom, Wärme, Industrie) erarbeitet und Potenzialanalysen vorgenommen werden. Laut den Eckpunkten soll die stoffliche Nutzung von Holzbiomasse im Sinne einer Kaskadennutzung priorisiert werden; Abfall und Reststoffe sollen energetisch genutzt werden können. Es ist jedoch unklar, inwieweit die energetische Nutzung Holzbiomasse förderfähig bleibt bzw. wie die Nutzung in den Bereichen Strom, Wärme und Industrie ausgestaltet wird. Das Forum setzt sich für die uneingeschränkte Förderfähigkeit von nachhaltig gewonnener Holzbiomasse ein. Aus unserer Sicht sollten insbesondere ihre Potenziale bei den industriellen Anwendungsmöglichkeiten ausreichend berücksichtigt werden.
Umsetzung von REDIII auf nationaler Ebene ohne Abweichungen
Das Forum Nachhaltige Holzenergie begrüßt die Einigung zur Novellierung der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) in der EU und die Erhöhung des Zielanteils erneuerbarer Energien auf 42,5% bis 2030. Dabei befürwortet das Forum auch die Entscheidung, auf Grundlage des Kaskadenprinzips sicherzustellen, dass Holzbiomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Wert genutzt wird. Die Aktualisierung der Nachhaltigkeitskriterien für die energetische Nutzung von Holzbiomasse betrachtet das Forum insofern als sinnvoll, als dass diese darauf abzielt, das Risiko einer nicht nachhaltigen Bioenergieerzeugung zu verringern. Unternehmen, welche entlang der Wertschöpfungskette ohnehin Maßnahmen zur Sicherstellung von Nachhaltigkeit bereits umgesetzt haben, entsteht hierdurch kein Nachteil. Nun wird REDIII auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Das Forum befürwortet eine Umsetzung ohne signifikante Abweichung vom politischen Beschluss im Rahmen des Trilogs.
Ausweitung der Förderung für Holzbiomasse in der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Das EEW soll investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen fördern. Die Maßnahmen müssen zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.
Die vorgenommene Einschränkung der Nutzung primärer Holzbiomasse im Rahmen der letzten Novelle steht nicht mit dem Geiste der RED-Novellierung, welche die uneingeschränkte Klassifizierung von Holzbiomasse als erneuerbare Energiequelle vorsieht.
Hierbei stellt die Streichung von Primärholz (bei Anlagen >0,7MW), wie Waldrestholz oder Kalamitäts- und Schadhölzern, im Vergleich zur bisherigen Version des EEW eine negative Veränderung dar.
Darüber hinaus stellt es wenig sinnvollen Aufwand dar, dass Unternehmen bei Anlagen größer 5MW nachweisen müssen, dass alternative Technologien (Direktelektrifizierung, Wasserstoff) auf absehbare Zeit nicht funktionieren bzw. nicht wirtschaftlich sind (Wasserstoff). Dies widerspricht der postulierten Technologieoffenheit. Die Beschränkung auf vor Ort anfallende Abfall-, und Reststoffe bei Anlagen >0,7MW ist nicht sinnvoll, da zum einen unklar ist, wie weit die Definition „vor Ort anfallend“ zu fassen ist und zum anderen die Beschaffung auf überregionalen Märkten der langfristigen Absicherung der Versorgung dient.
Agora Energiewende stellte fest, dass der Einsatz von Erdgas zur Erzeugung von Prozesswärme kurzfristig insbesondere durch Holzbiomasse vermieden werden kann und im Falle einer Verknappung von Erdgas die gezielte Nutzung von Biomasse in der Industrie wichtiger denn je wäre[1]. Daneben wies sie daraufhin, dass Effizienzverbesserungen von bestehenden Biomasse-Anlagen eine Möglichkeit sind, um den Gasverbrauch kurzfristig senken zu können[2].
[1] Agora Energiewende (2022) „Energiesicherheit und Klimaschutz vereinen – Maßnahmen für den Weg aus der fossilen Energiekrise“, S.19f.
[2] Agora Energiewende (2022): „Regaining Europeʼs Energy Sovereignty“, S. 11
Die Nutzung von Biomasse im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG 2023) anreizen
Im Rahmen des EEG 2023 wurde festgelegt, dass das Ausschreibungsvolumen von Biomasse degressiv verlaufen soll (hierunter fällt feste Biomasse wie Holz und Biogas). Vor dem Hintergrund des Potenzials nachhaltiger Holzenergie und der derzeitigen Lage der Energieversorgung sollten solche Hürden entfernt werden. Erste Schritte zur Erleichterung des Betriebs von Biomasseanlagen hat das BMWK bereits entgegen den Regelungen des EEG 2023 unternommen. Im Rahmen des Energiesicherungspaket vom 21. Juli 2022 wurde angekündigt, dass „die Biogaserzeugung ausgeweitet werden [soll], indem unter anderem die vorgegebenen jährliche Maximalproduktion der Anlagen ausgesetzt wird.“
Nachhaltige Holzenergie als Teil der kommunalen Wärmeplanung
Die Bundesregierung hat den Prozess zur Erarbeitung eines neuen Gesetzes im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Um die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen und dabei für kommunale Planungssicherheit jeweils und ein kohärentes Gesamtbild insgesamt zu sorgen, sieht der Bund Bedarf, vergleichbare und rechtlich verbindende Ergebnisse einzuführen. Der Bund sieht u.a. seine Rolle bei der kommunalen Wärmeplanung darin bestätigt, dass „überregionale Restriktionen zu berücksichtigen sind, wie z. B. das insgesamt verfügbare Biomassepotenzial oder begrenzt zur Verfügung stehende Mengen klimaneutralen Wasserstoffs – Ressourcen, um die zudem mehrere Sektoren konkurrieren und verstärkt konkurrieren werden.“ Während des Konsultationsverfahrens werden verschiedene Strategien, u.a. die Biomassestrategie berücksichtigt. Wie weiter oben dargelegt, sind aus unserer Sicht ausreichend nachhaltige Holzpotenziale in Deutschland vorhanden, um auch zur Abdeckung der Wärmeversorgung in den Kommunen beizutragen. Hierbei sollten auch die Potenziale berücksichtigt werden, welche durch den existierenden internationalen Markt für Holzpellets bereitgestellt werden können.
Differenzverträge für Industrie auf die Nutzung nachhaltiger Holzenergie anwenden
Eine Betriebskostenförderung erleichtert den Einsatz von nachhaltiger Holzenergie und wird auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten praktiziert (z.B. Niederlande).
In Anlehnung an existierende Mechanismen, die im Ausland bereits seit Jahren zur Förderung der Holzenergienutzug eingesetzt werden, bilden „Contracts for Difference“ (Differenzverträge) ein geeignetes Förderinstrument.
Die Abhängigkeit vom CO2-Preis sorgt einerseits dafür, dass in Klimaneutralität investiert wird, andererseits wird eine Überförderung durch die Anpassung an die Marktgegebenheiten vermieden. Der Betreiber wird über die Dauer des Vertrags für die Differenz kompensiert, die der durchschnittliche Marktwert der Strom- und Wärmpreise unter der vereinbarten notwendigen Wirtschaftlichkeitsschwelle für die Anlage liegt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Betreiber, Mehreinnahmen oberhalb der Wirtschaftlichkeitsschwelle an den Vertragspartner zurückzuzahlen. Eine solche flexible Struktur minimiert die Förderzahlungen in Abhängigkeit von der Marktpreisentwicklung für Strom, der u.a. auch die CO2-Preisentwicklung abbildet.
Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms des BMWK sind Klimaschutzverträge zur Dekarbonisierung der (Grundstoff-)Industrie vorgesehen. Wir sprechen uns dafür aus, dass diese auch auf nachhaltige Holzenergie anwendbar sind, damit zusätzliche Anreize für die Industrie bestehen diese Technologie zu nutzen.
Anpassung der Mittel für die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Steigerung des Anteils klimaneutraler Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme für die Wärmeversorgung von Städten ist eine der wichtigsten Stellschrauben bei der CO2-Reduktion. Das hierfür vorgesehene Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze (BEW) soll die Wärmewende voranbringen und auch die Bereitstellung von Wärme aus erneuerbarer, treibhausgasneutral erzeugter Biomasse fördern. Die Förderung von 681 MW jährlich ist jedoch deutlich zu gering, um die Wärmewende zügig voranzubringen. Dies sollte auf 2000 MW jährlich erhöht werden. Es beinhaltet lediglich eine limitierte Investitionskostenförderung der Umrüstung auf Biomasse und gewährt keine Betriebskostenförderung, welche für die Nutzung von Biomasse je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen entscheidend ist. Zudem sind verschiedene Begrenzungen der Biomasse-Nutzung sowie praktisch nur schwierig darstellbare Nachweispflichten enthalten. Agora Energiewende hat betont, dass Förderprogramme für Fernwärmebetreiber bereitgestellt werden sollten, um bis 2040 Wärme ausschließlich aus erneuerbaren Energien wie Biomasse anbieten zu können[1]. Das vorliegende BEW gewährleistet dies nicht.
[1] Agora Energiewende (2022): “Regaining Europe’s Energy Sovereignty”, S. 28
Möglichkeit der Umrüstung auf Holzbiomasse in der Kraftwerksstrategie 2026 gewährleisten
Das BMWK arbeitet derzeit an einer Kraftwerksstrategie 2026. Ziel der Strategie ist es, Förderungsmaßnahmen von Wasserstoffkraftwerken sowie KWK- und Biogasanlagen zu entwickeln. Auch eine Umrüstung von Kohlekraftwerken soll Teil der Strategie sein. Nach bisherigem Stand soll ein Entwurf der Strategie vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 vorliegen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Frage des Einsatzes von Holzbiomasse auch berücksichtigt wird.